Schritt-für-Schritt Anleitung zum Fahrzeug abmelden beim Strassenverkehrsamt. Mit Checkliste, Kosten und Fristen für alle 26 Kantone.
Beim Verkauf an einen Händler übernimmt dieser die Abmeldung. Bei Privatverkauf müssen Sie selbst zum Strassenverkehrsamt, die Kontrollschilder abgeben und den Fahrzeugausweis entwerten lassen.
Der Händler erledigt die Abmeldung für Sie. Sie übergeben nur Fahrzeugausweis und Kontrollschilder beim Verkauf.
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach Verkauf die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt abgeben.
Wichtig: Frist beachten!
Versicherung und Steuern laufen weiter, bis Sie das Auto abmelden. Melden Sie es so schnell wie möglich ab, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Erstellen Sie einen Kaufvertrag mit Namen, Adresse und Unterschrift beider Parteien. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe.
Entfernen Sie beide Kontrollschilder (vorne und hinten) vom Fahrzeug. Diese müssen beim Strassenverkehrsamt abgegeben werden.
Gehen Sie persönlich zum Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. In vielen Kantonen können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Legen Sie den Fahrzeugausweis vor und geben Sie die Kontrollschilder ab. Der Ausweis wird entwertet und Sie erhalten eine Bestätigung.
Informieren Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung über den Verkauf. Die Prämie wird anteilig zurückerstattet.
Offiziell sollten Sie das Auto innerhalb von 14 Tagen nach Verkauf abmelden. Versicherung und Steuern laufen weiter, bis Sie abmelden – je schneller, desto besser.
In einigen Kantonen (z.B. Zürich, Bern) können Sie die Abmeldung online einleiten. Die Kontrollschilder müssen jedoch physisch abgegeben werden – per Post oder persönlich.
Solange das Auto auf Sie registriert ist, haften Sie für Steuern und Versicherung. Deshalb: Nie die Schilder mit dem Auto verkaufen! Immer selbst abmelden.
Ja, wenn Sie ein Schilderdepot bezahlt haben, wird dieses bei der Abmeldung zurückerstattet (ca. CHF 40-60, je nach Kanton).
Bei Leasing-Rückgabe kümmert sich die Leasinggesellschaft um die Abmeldung. Sie müssen nichts tun, ausser das Fahrzeug termingerecht zurückzugeben.
Nein! Wenn Sie Ihr Auto über autoweg an einen Händler verkaufen, übernimmt der Händler die komplette Abmeldung und Ummeldung. Sie müssen sich um nichts kümmern.