Wann und wie Sie Ihre Autoversicherung nach dem Verkauf kündigen, Rückerstattungen erhalten und Deckungslücken vermeiden.
Kündigen Sie Ihre Versicherung SOFORT nach dem Verkauf – am selben Tag wenn möglich. Sie erhalten eine anteilige Rückerstattung für die nicht genutzten Tage.
Sofort nach Verkauf und Abmeldung der Kontrollschilder. Die Versicherung läuft weiter bis zur Kündigung.
Sie erhalten die Prämie anteilig zurück (pro Tag berechnet). Meist innerhalb 2-4 Wochen.
Wichtig
Versicherung und Steuern laufen weiter, solange das Auto auf Sie registriert ist. Kündigen Sie schnell!
Der Zeitpunkt der Kündigung hängt davon ab, ob Sie an einen Händler oder Privat verkaufen.
Der Händler übernimmt die Ummeldung. Sie kündigen die Versicherung NACH der Übergabe, sobald Sie die Kontrollschilder abgegeben haben.
Tipp: Manche Versicherer erlauben die Kündigung per Telefon am selben Tag – informieren Sie sich vorab.
Sie müssen die Kontrollschilder selbst beim Strassenverkehrsamt abgeben. Erst DANACH kündigen Sie die Versicherung.
Achtung: Nie die Schilder mit dem Auto verkaufen! Das Auto bleibt auf Sie versichert, bis Sie es abmelden.
Kaufvertrag unterschreiben, Zahlung erhalten. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Übergabe.
Gehen Sie zum Strassenverkehrsamt und geben Sie die Kontrollschilder ab. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Rufen Sie Ihre Versicherung an (Telefon ist schneller als E-Mail) und kündigen Sie per sofort. Geben Sie das Abmeldedatum an.
Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen (per E-Mail oder Brief). Bewahren Sie diese auf.
Die Versicherung berechnet die anteilige Rückerstattung und überweist diese innerhalb 2-4 Wochen.
Sie haben Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Prämie für die nicht genutzten Tage.
Jahresprämie CHF 1'200, Kündigung am 1. August = 5 Monate verbleiben → Rückerstattung ca. CHF 500 (1200 ÷ 12 × 5).
Jeder Tag Verzögerung kostet Sie Geld. Die Versicherung läuft weiter bis zur Kündigung.
Ohne Versicherung dürfen Sie das Auto nicht mehr fahren – auch nicht für die Abholung zum Händler.
Ohne schriftliche Bestätigung haben Sie keinen Nachweis der Kündigung.
Prüfen Sie die Rückerstattung – manchmal schleichen sich Rechenfehler ein.
Ja! Bei vielen Versicherungen können Sie die Police auf ein neues Fahrzeug übertragen. Kontaktieren Sie die Versicherung VOR dem Kauf des neuen Autos, um die Konditionen zu klären.
Nein. Bei Fahrzeugverkauf gilt das Sonderkündigungsrecht – Sie können per sofort kündigen, sobald Sie die Kontrollschilder abgegeben haben.
Die Versicherung läuft weiter und Sie zahlen weiterhin Prämien – auch wenn Sie das Auto nicht mehr besitzen. Die Versicherung kündigt nicht automatisch!
Viele Versicherer akzeptieren Online-Kündigungen per E-Mail. Telefon ist aber oft schneller. Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung geben.
Teilkasko und Vollkasko werden gemeinsam mit der Haftpflicht gekündigt. Die Rückerstattung gilt für die gesamte Versicherungsprämie.
Nein. Sie müssen Ihre Versicherung selbst kündigen. ABER: Der Händler übernimmt die Abmeldung und Ummeldung, was den Prozess viel einfacher macht.