Alles zum Halterwechsel: Welche Dokumente Sie benötigen, wie die Ummeldung abläuft, kantonale Unterschiede und wie Sie Fehler vermeiden.
Beim Autoverkauf in der Schweiz muss ein offizieller Halterwechsel durchgeführt werden. Der Käufer meldet das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt seines Kantons an. Bei Verkauf an Händler übernimmt dieser die komplette Ummeldung – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Händler übernehmen Ummeldung komplett. Kein Gang zum Strassenverkehrsamt, keine Formulare, keine Wartezeiten.
Käufer hat 14 Tage Zeit für Ummeldung. Bei Privatverkauf: Kontrollschilder zurückgeben, Verkaufsbestätigung ausstellen.
Fahrzeugausweis, ausgefüllter Verkaufsvertrag, zurückgegebene Kontrollschilder, Identitätsnachweis.
Der Halterwechsel läuft in der Schweiz standardisiert ab. Hier der genaue Prozess:
Fahrzeugausweis bereithalten, Kaufvertrag vorbereiten (schriftlich empfohlen). Bei Leasing/Kredit: Freigabe der Bank einholen. MFK-Prüfung sollte nicht abgelaufen sein.
Verkäufer gibt Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt zurück. Sie erhalten eine Bestätigung der Rückgabe (wichtig für Versicherung und Haftung). Ab diesem Zeitpunkt endet Ihre Haftung.
Originaler Fahrzeugausweis wird an Käufer übergeben. Beide Parteien unterschreiben Verkaufsvertrag. Käufer erhält alle Fahrzeugschlüssel, Serviceheft und Fahrzeugausweis.
Käufer hat 14 Tage Zeit, um Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt seines Kantons anzumelden. Er benötigt: Fahrzeugausweis, Kaufvertrag, ID/Pass, Wohnsitzbestätigung. Nach Anmeldung erhält er neue Kontrollschilder.
Diese Dokumente benötigen Sie (Verkäufer) bzw. der Käufer für die Ummeldung:
Fahrzeugausweis (Original) – muss vom bisherigen Halter unterschrieben werden
Kaufvertrag (schriftlich empfohlen) – mit Preis, Datum, Unterschriften beider Parteien
Identitätsnachweis – Pass oder ID des Käufers
Wohnsitzbestätigung – aktueller Wohnsitz des Käufers (max. 3 Monate alt)
Kontrollschilder-Rückgabebestätigung – vom Strassenverkehrsamt ausgestellt
Der Halterwechsel ist kantonal geregelt. Wichtige Unterschiede:
Ummeldung kostet je nach Kanton CHF 30-80. Zürich: ca. CHF 50, Bern: ca. CHF 40, Genf: ca. CHF 60. Neue Kontrollschilder kosten zusätzlich CHF 60-100.
Die meisten Kantone bearbeiten Ummeldungen sofort (gleicher Tag). Einige verlangen Terminvereinbarung (z.B. Zürich). Andere ermöglichen Walk-in (z.B. Bern).
Einige Kantone bieten Online-Voranmeldung (Zürich, Bern, Basel). Vollständig online ist Ummeldung noch nicht möglich – Besuch vor Ort nötig.
Zürich, Genf, Basel: Termin empfohlen (online buchbar). Aargau, Luzern, St. Gallen: Walk-in möglich. Zu Stosszeiten (Monatsende) mit Wartezeiten rechnen.
Diese 4 Fehler passieren beim Halterwechsel am häufigsten:
Problem: Versicherung läuft weiter, Sie haften weiter für das Fahrzeug. Lösung: Kontrollschilder SOFORT nach Verkauf zurückgeben – noch am selben Tag. Bestätigung aufbewahren.
Problem: Bei Unstimmigkeiten fehlen Beweise (Verkaufspreis, Datum, Zustand). Lösung: IMMER schriftlichen Kaufvertrag abschliessen. Beide Parteien unterschreiben. Kopie behalten.
Problem: Käufer kann Rücktritt oder Preisminderung fordern (Gewährleistung). Lösung: Alle bekannten Mängel im Kaufvertrag vermerken. 'Gekauft wie gesehen' dazuschreiben.
Problem: Versicherung läuft weiter, Sie zahlen Prämien für verkauftes Auto. Lösung: Nach Rückgabe der Kontrollschilder Versicherung sofort kündigen. Rückerstattung anfragen.
Der Käufer meldet das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt seines Kantons an. Der Verkäufer gibt die Kontrollschilder zurück und übergibt den Fahrzeugausweis. Bei Verkauf an Händler: Der Händler übernimmt die komplette Ummeldung.
In den meisten Kantonen erfolgt die Ummeldung sofort (gleicher Tag). Sie brauchen 30-60 Minuten beim Strassenverkehrsamt. Mit Termin geht es schneller. Ohne Termin kann es zu Wartezeiten kommen (v.a. Monatsende).
Nein! Sobald Kontrollschilder zurückgegeben sind, erlischt die Zulassung. Fahren ohne Kontrollschilder ist strafbar (bis CHF 5'000 Busse). Transport nur mit Anhänger oder auf Lastwagen.
Der Käufer hat 14 Tage Zeit. Wenn Sie die Kontrollschilder zurückgegeben haben, tragen Sie keine Haftung mehr. Wichtig: Rückgabebestätigung aufbewahren! Bei Privatverkauf: Schriftlichen Kaufvertrag als Beweis behalten.
Nicht zwingend. Sie können auch mit abgelaufener MFK verkaufen (Preis ist niedriger). Händler akzeptieren Autos mit abgelaufener MFK und erneuern diese selbst. Bei Privatverkauf ist gültige MFK von Vorteil.
Ja! Bei Verkauf über autoweg übernimmt der Händler die komplette Ummeldung. Sie geben nur die Kontrollschilder zurück und übergeben den Fahrzeugausweis. Der Rest läuft automatisch – Sie sparen Zeit und Aufwand.
Mit autoweg übernimmt der Händler die komplette Ummeldung. Sie kümmern sich um nichts – schnell, einfach, professionell.