Was muss im Kaufvertrag stehen? Alle wichtigen Klauseln, rechtliche Tipps und worauf Sie beim Autoverkauf achten müssen.
Ein gültiger Kaufvertrag braucht: Angaben zu Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Fahrgestellnummer), Preis, Zahlungsmodalitäten und Unterschriften beider Parteien.
Name, Adresse, Ausweisnummer
Fahrgestellnummer, km-Stand, Mängel
Ausschluss oder Garantie klar regeln
✓ Tipp: Bei Händlerverkauf über autoweg
Der Händler bringt seinen eigenen rechtssicheren Kaufvertrag mit. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum und Ausweisnummer des Verkäufers.
Vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum und Ausweisnummer des Käufers.
Marke, Modell, Erstzulassung, Fahrgestellnummer (VIN), Stammnummer und Kontrollschildnummer.
Aktueller km-Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wichtig: Falsche Angaben sind strafbar!
Vereinbarter Preis in CHF, Zahlungsart (bar, Überweisung) und Zahlungszeitpunkt.
Bekannte Mängel, Unfallschäden oder Reparaturen müssen dokumentiert werden.
Verkaufsdatum und eigenhändige Unterschriften beider Parteien.
Rechtlich ist ein Autoverkauf auch mündlich gültig. Wir empfehlen aber IMMER einen schriftlichen Vertrag – er schützt beide Parteien bei Streitigkeiten.
Bei Privatverkäufen können Sie die gesetzliche Gewährleistung ausschliessen. Das bedeutet: Der Käufer akzeptiert das Auto 'wie gesehen' und kann später keine Mängelansprüche geltend machen.
Ja! Bekannte Mängel müssen Sie offenlegen. Arglistiges Verschweigen kann zur Anfechtung des Vertrags führen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Das Eigentum geht mit der Übergabe des Fahrzeugs über – NICHT mit der Zahlung. Vereinbaren Sie daher im Vertrag, dass das Eigentum erst bei vollständiger Zahlung übergeht.
Bei Eigentumsvorbehalt können Sie das Auto zurückfordern. Bei Barzahlung: Nie das Auto ohne Geld übergeben. Bei Überweisung: Warten Sie auf den Zahlungseingang.
Nein, für den Autoverkauf in der Schweiz ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Ein einfacher schriftlicher Vertrag mit Unterschriften genügt.