Schritt-für-Schritt Anleitung zum Fahrzeug abmelden beim Strassenverkehrsamt. Mit Checkliste, Kosten und Fristen für alle 26 Kantone.

Redaktionsteam
Das autoweg Redaktionsteam besteht aus Experten für den Schweizer Automobilmarkt und erstellt fundierte Ratgeber und Marktanalysen.
Beim Verkauf an einen Händler übernimmt dieser die Abmeldung. Bei Privatverkauf müssen Sie selbst zum Strassenverkehrsamt, die Kontrollschilder abgeben und den Fahrzeugausweis entwerten lassen.
Der Händler erledigt die Abmeldung für Sie. Sie übergeben nur Fahrzeugausweis und Kontrollschilder beim Verkauf.
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach Verkauf die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt abgeben.
Wichtig: Frist beachten!
Versicherung und Steuern laufen weiter, bis Sie das Auto abmelden. Melden Sie es so schnell wie möglich ab, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Als ich mein erstes Auto privat verkauft habe, habe ich die Abmeldung 2 Monate lang vergessen. Die Versicherung hat mir in dieser Zeit CHF 340 berechnet – für ein Auto, das ich gar nicht mehr hatte. Erst als die nächste Rechnung kam, wurde mir klar: Solange die Schilder nicht abgegeben sind, zahlen Sie weiter. Bei autoweg sorgen wir dafür, dass der Händler alles sofort erledigt – damit Ihnen dieser teure Fehler nicht passiert.
CHF 340 unnötige Kosten – nur weil ich 2 Monate zu spät abgemeldet habe.
Die Abmeldung eines Fahrzeugs in der Schweiz bedeutet die offizielle Ausserbetriebsetzung beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Dabei werden die Kontrollschilder zurückgegeben, der Fahrzeugausweis entwertet und die Motorfahrzeugsteuer sowie Versicherung per Abmeldedatum beendet. Die rechtliche Grundlage bildet Art. 11 SVG (Strassenverkehrsgesetz) in Verbindung mit der VZV (Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr).
(53 Wörter)
Die häufigste Ursache für unnötige Kosten nach einem Autoverkauf ist die verspätete Abmeldung. Wir empfehlen, die Abmeldung am gleichen Tag wie die Fahrzeugübergabe zu erledigen.
Kaufvertrag unterschreiben, Schlüssel übergeben, Kontrollschilder abmontieren. Fotografieren Sie den Kilometerstand und den Zustand des Autos.
Gehen Sie schnellstmöglich zum Strassenverkehrsamt. In vielen Kantonen können Sie online einen Termin buchen oder die Schilder per Post einsenden.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung. Bewahren Sie dieses Dokument mindestens 5 Jahre auf.
Senden Sie die Abmeldebestätigung an Ihre Motorfahrzeugversicherung. Die anteilige Prämie wird innerhalb von 2-4 Wochen zurückerstattet.
Spätestens nach 14 Tagen muss das Fahrzeug abgemeldet sein. Danach riskieren Sie eine Mahnung und zusätzliche Gebühren.

Erstellen Sie einen Kaufvertrag mit vollständigen Angaben beider Parteien (Name, Adresse, Geburtsdatum). Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Kilometerstand bei der Übergabe. Fotografieren Sie das Fahrzeug von allen Seiten als Beweissicherung.
Tipp: Nutzen Sie unseren Kaufvertrags-Ratgeber für eine rechtssichere Vorlage.
Entfernen Sie beide Kontrollschilder (vorne und hinten) vom Fahrzeug. Verwenden Sie einen Schraubenzieher und achten Sie darauf, die Schilder nicht zu beschädigen – bei beschädigten Schildern fallen Zusatzgebühren an (CHF 40-80 pro Schild).
Wichtig: Geben Sie dem Käufer NIEMALS die Kontrollschilder mit dem Auto. Solange die Schilder auf Sie registriert sind, haften Sie.
Gehen Sie persönlich zum Strassenverkehrsamt (Motorfahrzeugkontrolle) Ihres Kantons. In den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Aargau und Basel können Sie auch online einen Termin vereinbaren oder die Schilder per Einschreiben einsenden.
In einigen Kantonen (z.B. Zürich) können Sie die Abmeldung vollständig online einleiten.
Legen Sie den Fahrzeugausweis (Original) und Ihre ID vor und geben Sie die Kontrollschilder ab. Der Fahrzeugausweis wird entwertet und Sie erhalten eine offizielle Abmeldebestätigung. Prüfen Sie die Bestätigung sofort auf Richtigkeit.
Bewahren Sie die Abmeldebestätigung mindestens 5 Jahre auf – sie dient als Nachweis gegenüber Versicherung und Steuerbehörde.
Informieren Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung schriftlich über den Verkauf und senden Sie eine Kopie der Abmeldebestätigung. Die Prämie wird ab dem Abmeldedatum anteilig zurückerstattet. Die Motorfahrzeugsteuer wird automatisch vom Kanton angepasst.
Erkundigen Sie sich auch nach einer allfälligen Rückerstattung des Schilderdepots (CHF 40-80).

Viele Autobesitzer wissen nicht, dass sie bei der Abmeldung einen Teil der Versicherungsprämie zurückerhalten. Bei einer Vollkasko kann das schnell CHF 500-800 sein.
Die Kosten variieren je nach Kanton zwischen CHF 0 und CHF 50.
Unter dem Strich erhalten Sie durch Rückerstattungen oft mehr zurück, als die Abmeldung kostet.
Diese Fehler kosten Schweizer Autoverkäufer jedes Jahr Millionen.
Sie geben dem Käufer die Kontrollschilder mit und er meldet nicht um. Ergebnis: Sie haften weiterhin für Versicherung, Steuern und Bussen.
Schilder IMMER selbst abmontieren und beim SVA abgeben.
Jeder Tag ohne Abmeldung kostet: Die Versicherungsprämie läuft weiter, ebenso die Motorfahrzeugsteuer.
Innerhalb von 1-3 Tagen nach Verkauf abmelden.
Auch nach der Abmeldung beim SVA müssen Sie die Versicherung separat informieren. Sonst läuft die Police weiter.
Abmeldebestätigung sofort an die Versicherung senden.
Beschädigte Schilder können nicht zurückgenommen werden. Sie müssen Ersatz bezahlen und erhalten kein Depot zurück.
Schilder vorsichtig abmontieren und geschützt transportieren.
Ohne Bestätigung können Sie nicht nachweisen, wann Sie abgemeldet haben. Bei Streitigkeiten mit Versicherung oder Steuern stehen Sie ohne Beweis da.
Bestätigung digital und physisch mindestens 5 Jahre aufbewahren.
| Händlerverkauf | Privatverkauf | autoweg | |
|---|---|---|---|
| Abmeldung | Händler erledigt alles | Sie müssen selbst zum SVA | Händler erledigt alles |
| Kosten für Sie | CHF 0 | CHF 0-50 | CHF 0 |
| Aufwand | Minimal | Hoch | Kein Aufwand |
| Zeitaufwand | 0 Minuten | 1-2 Stunden | 0 Minuten |
| Risiko | Kein Risiko | Hoch (wenn Käufer nicht ummeldet) | Kein Risiko |
| Versicherung kündigen | Händler informiert | Sie müssen selbst kündigen | Händler informiert |
Solange ein Fahrzeug auf Ihren Namen registriert ist, haften Sie für alle Bussen und Schäden – auch wenn Sie es längst verkauft haben. Die Abmeldung ist Ihr Schutz.
Finden Sie Ihr zuständiges Strassenverkehrsamt mit Adresse, Öffnungszeiten und Online-Services.
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA)
Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern
Arsenalstrasse 45, 6010 Kriens
Mo-Fr 08:00-11:30, 13:15-16:30
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr des Kantons Uri
Verkehrsamt des Kantons Schwyz
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