Was passiert, wenn deine Leasinggesellschaft ein Vorkaufsrecht hat — und wie du damit umgehst

Redaktionsteam
Das autoweg Redaktionsteam besteht aus Experten für den Schweizer Automobilmarkt und erstellt fundierte Ratgeber und Marktanalysen.

Das Vorkaufsrecht beim Leasing ist eine der häufigsten Fallstricke, die Leasingnehmer in der Schweiz übersehen. Es ist eine versteckte Klausel in vielen Leasingverträgen, die der Leasinggesellschaft das Recht gibt, dein Auto vor dir oder vor externen Käufern zu kaufen. Das Problem: Wenn deine Leasinggesellschaft dieses Recht nutzt, kontrollierst du nicht mehr den Verkauf – und damit auch nicht den Preis.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, was das Vorkaufsrecht genau bedeutet, welche Leasinggesellschaften es häufig nutzen, und vor allem: wie du es erkennst, bevor du deinen Leasingvertrag unterschreibst. Dieser Guide ist Teil unseres umfassenden Leasing-Arbitrage-Ratgebers, der dir zeigt, wie du durch den Rückkauf deines Leasingautos Gewinn machen kannst – oder eben, warum dein Vertrag das verhindert.
Ob du gerade einen neuen Leasingvertrag abschliessen möchtest oder bereits einen laufenden Vertrag hast — dieser Ratgeber gibt dir alle Werkzeuge, um informiert zu handeln und dein Geld zu schützen.
Kernaussage
Das Vorkaufsrecht ist in über 60% der Schweizer Leasingverträge enthalten und der häufigste Grund, warum Leasing-Arbitrage scheitert. Wer es kennt, kann es vermeiden oder umgehen.
Ein vertragliches Recht, das der Leasinggesellschaft erlaubt, das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit vor dem Leasingnehmer oder Dritten zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Geregelt in den AGB der Leasinggesellschaft, nicht im Obligationenrecht (OR).
(34 Wörter)
Das Vorkaufsrecht (auch ‹Vorkauffrist› oder ‹Ankaufsrecht› genannt) ist ein vertragliches Recht, das der Leasinggesellschaft erlaubt, das Leasingfahrzeug vor allen anderen Käufern zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Mit anderen Worten: Wenn dein Leasingvertrag endet und du das Auto zurückkaufen und weiterverkaufen möchtest, kann die Leasinggesellschaft dir zuvorkommen und das Auto selbst kaufen – zu ihrem Preis, nicht zu deinem Marktpreis.
Betroffen sind alle Leasingnehmer in der Schweiz, deren Vertrag eine Vorkaufsklausel enthält — das sind geschätzt über 60% aller aktiven Leasingverträge.
Um das Vorkaufsrecht wirklich zu verstehen, musst du wissen, wie es in der Praxis funktioniert. Hier ist der typische Ablauf:
Dein Leasingvertrag endet. Du hast die Option, das Auto zurückzukaufen (zum vereinbarten Restwert).
Du kontaktierst deine Leasinggesellschaft und teilst mit, dass du das Auto zurückkaufen möchtest.
Die Leasinggesellschaft hat eine bestimmte Frist (meist 10–30 Tage), um ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Das heisst: Sie müssen entscheiden, ob sie das Auto selbst kaufen möchten.
Falls die Leasinggesellschaft ihr Vorkaufsrecht ausübt, kaufen sie das Auto zum Restwert oder zu einem ähnlichen Preis. Der Vertrag endet hier – es gibt keinen weiteren Verkauf durch dich.
Falls die Leasinggesellschaft das Vorkaufsrecht nicht ausübt, darfst du das Auto kaufen und frei weiterverkaufen (es sei denn, es gibt andere Klauseln wie ein Gewinnbeteiligungsrecht).
Die gesamte Frist beträgt typischerweise 10–30 Tage. In dieser Zeit darfst du das Auto NICHT an Dritte verkaufen, auch wenn du bereits einen Käufer gefunden hast.
Das Vorkaufsrecht beim Leasing ist nicht im Schweizer Obligationenrecht (OR) spezifisch geregelt. Es basiert auf der Vertragsfreiheit (OR Art. 19-20) und wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Leasinggesellschaft festgelegt.
Vertragsfreiheit: Parteien können den Inhalt des Vertrages innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festlegen.
Vorkaufsrecht bei Grundstücken (analog anwendbar): Regelt die Ausübungsfristen und Bedingungen des Vorkaufsrechts.
Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen: Schützt vor unfairen AGB-Klauseln.
Wichtig
Im Gegensatz zum Vorkaufsrecht bei Immobilien (OR Art. 216a–216e) gibt es für Fahrzeuge keine spezifische gesetzliche Regelung. Das Vorkaufsrecht beim Leasing basiert rein auf dem Vertrag.
In über 60% der Schweizer Leasingverträge ist ein Vorkaufsrecht enthalten. Die meisten Kunden erfahren erst davon, wenn sie das Auto zurückkaufen möchten – und dann ist es zu spät.
Nicht alle Leasinggesellschaften in der Schweiz nutzen das Vorkaufsrecht. Hier ist ein Überblick über die grössten Anbieter und ihre Praktiken:
AMAG Leasing hat in einigen Verträgen ein Vorkaufsrecht, in anderen nicht. Es hängt vom Vertragstyp ab. Privatleasing-Verträge haben es häufiger als gewerbliche Verträge.
UBS Leasing nutzt das Vorkaufsrecht in den meisten ihrer Standard-Leasingverträge. Besonders bei Neuwagen-Leasingprogrammen ist es üblich.
Die Migros Bank hat in ihren Leasingprogrammen meist kein Vorkaufsrecht. Das macht ihre Verträge für Leasingabitrage attraktiver.
PostFinance hat Vorkaufsrechte nicht in allen Verträgen. Bei älteren Leasingmodellen ist es weniger häufig als bei neueren.
LeasePlan, einer der grössten Leasinganbieter in Europa, hat Vorkaufsrechte in praktisch allen schweizer Verträgen.
Sixt Leasing nutzt das Vorkaufsrecht in den meisten Verträgen als Standard-Schutzmassnahme.
Diese Angaben basieren auf Analysen von Standardverträgen (Stand 2025). Individuelle Verträge können abweichen — prüfe immer deine eigenen AGB.
Beantworte diese Fragen der Reihe nach, um herauszufinden, ob Leasing-Arbitrage bei deinem Vertrag möglich ist.
Die Leasinggesellschaft kann das Auto vor dir kaufen.
Kein Vorkaufsrecht — weiter zur nächsten Frage.
Suche in den AGB nach: «Vorkaufsrecht», «Ankaufsrecht», «Right of first refusal»
Hohes Risiko, dass die Leasinggesellschaft ihr Vorkaufsrecht ausübt.
Geringes Risiko — die Leasinggesellschaft übt selten aus bei kleiner Differenz.
Prüfe den Marktwert auf autoweg.ch, AutoScout24 oder TCS
Selbst ohne Vorkaufsrecht muss ein Teil des Gewinns abgegeben werden.
Kein Gewinnanteil — du behältst den vollen Gewinn.
Häufig 25–50% des Gewinns über dem Restwert
Die Leasinggesellschaft hat ihr Recht verloren — du kannst frei kaufen!
Warte die Frist ab (10–30 Tage je nach Vertrag).
Dokumentiere das Datum deiner Rückkaufanfrage schriftlich
Kein Vorkaufsrecht oder Frist abgelaufen, kein Gewinnanteil.
Gewinnbeteiligung reduziert den Profit, aber Arbitrage kann sich lohnen.
Vorkaufsrecht aktiv und hohes Risiko der Ausübung.

Das ist die gute Nachricht: Ja, es gibt mehrere Strategien, um mit dem Vorkaufsrecht umzugehen oder es zu vermeiden. Hier sind die praktischen Optionen:
Der beste Zeitpunkt, um das Vorkaufsrecht zu verhandeln, ist VOR du unterschreibst. Kontaktiere deine Leasinggesellschaft und frag explizit: ‹Ist ein Vorkaufsrecht im Vertrag enthalten? Kann ich das entfernen lassen?› Manche Gesellschaften sind bereit zu verhandeln, besonders wenn du ein guter Kunde bist oder eine langfristige Beziehung aufbauen möchtest.
Wenn du noch nicht gebunden bist, wähle einen Leasinganbieter, der kein Vorkaufsrecht hat (oder es optional macht). Die Migros Bank und PostFinance sind hier oft kulanter. Vergleiche die Verträge bevor du dich entscheidest – diese 10 Minuten Recherche können dir später Tausende CHF sparen.
Falls das Vorkaufsrecht nicht zu vermeiden ist, nutze es als Information. Wenn die Leasinggesellschaft ihr Recht ausübt, weisst du, dass das Auto profitabel ist (sonst würde sie nicht kaufen). Du kannst dann eine Beschwerde einreichen, wenn du glaubst, dass der Kaufpreis zu niedrig ist.
Manche Vorkaufsrechte in alten Verträgen sind rechtlich fragwürdig oder nicht durchsetzbar. Wenn dein Vertrag mehre Jahrzehnte alt ist oder unter Bedingungen signed wurde, die heute nicht mehr gelten, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung durch einen Anwalt (Kosten: ~300–500 CHF für eine erste Konsultation).
Die beste Strategie ist immer Prävention: Verhandle das Vorkaufsrecht VOR dem Vertragsabschluss. Danach wird es deutlich schwieriger.
Das Vorkaufsrecht ist für Leasinggesellschaften ein lukratives Instrument. Bei Fahrzeugen, deren Marktwert den Restwert um mehr als CHF 3'000 übersteigt, wird das Recht in 85% der Fälle ausgeübt.
Diese Fehler kosten Leasingnehmer jährlich Millionen Franken. Vermeide sie, um deinen Gewinn zu sichern.
70% der Leasingnehmer lesen die AGB nicht. Das Vorkaufsrecht steht oft auf Seite 8–12.
Prävention: Verlange die AGB VOR dem Termin per E-Mail und suche nach «Vorkaufsrecht», «Ankaufsrecht» oder «Vorkauffrist».
Wenn du sagst, dass du weiterverkaufen willst, steigt die Wahrscheinlichkeit der Ausübung.
Prävention: Teile nur mit, dass du das Auto zurückkaufen möchtest. Den Grund musst du nicht nennen.
30–40% der Gesellschaften sind bereit, das Vorkaufsrecht gegen eine kleine Gebührenanpassung zu streichen.
Prävention: Frage explizit: «Kann das Vorkaufsrecht aus meinem Vertrag entfernt werden?»
Viele verkaufen das Auto vor Ablauf der Frist und müssen den Deal rückgängig machen.
Prävention: Warte IMMER die vollständige Frist ab, bevor du das Auto an Dritte verkaufst.
Ohne dokumentierten Marktwert kannst du nicht nachweisen, dass die Gesellschaft unter Wert kauft.
Prävention: Hole 2–3 schriftliche Angebote von Händlern, BEVOR du den Rückkauf anfragst.
Gesamtrisiko bei allen Fehlern
CHF 5'500–16'000+
Potentieller entgangener Gewinn durch vermeidbare Fehler
Stellen dir vor, du hast einen Audi A3 für 4 Jahre geleast. Der Restwert ist auf CHF 18'000 festgesetzt. Nach 4 Jahren endet der Vertrag. Du kontaktierst die Leasinggesellschaft und möchtest das Auto zurückkaufen. Deine Plan: Das Auto für CHF 22'000 auf dem privaten Markt verkaufen und CHF 4'000 Gewinn machen.
Aber: Im Vertrag steht ein Vorkaufsrecht. Die Leasinggesellschaft erhält deine Anfrage, überprüft den Marktwert des Audi A3 und sieht, dass er tatsächlich CHF 21'000–23'000 wert ist. Sie entscheiden: ‹Das Auto ist für uns profitabel. Wir kaufen es selbst.› Die Leasinggesellschaft kauft das Auto zum Restwert von CHF 18'000 (oder zu einem Preis zwischen CHF 18'000 und CHF 21'000, je nach Vertrag). Dein Gewinn? Null. Das Auto wurde dir weg gekauft.
Die Lektion: Das Vorkaufsrecht kann dir einen potentiellen Gewinn kosten. Es ist nicht illegal oder unfair – die Leasinggesellschaft schützt sich selbst. Aber es bedeutet, dass du kein Geld verdienen kannst, wenn die Leasinggesellschaft das Auto selbst verkaufen möchte.
Wie sich die drei Vertragstypen auf deinen Gewinn auswirken
Die häufigsten Fragen unserer Nutzer zum Vorkaufsrecht beim Leasing — beantwortet von unseren Experten.
Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Kontaktiere uns — wir helfen dir gerne weiter.
Wer sein Leasingauto mit Gewinn verkaufen möchte, muss das Vorkaufsrecht als erstes prüfen. Es ist der häufigste Grund, warum Leasing-Arbitrage scheitert – noch vor der Gewinnbeteiligung.
Als wir autoweg.ch gegründet haben, war das Vorkaufsrecht eines der ersten Hindernisse, das wir für unsere Kunden lösen mussten. Ein konkretes Beispiel: Ein Kunde hatte einen BMW 3er mit CHF 5'200 unter Marktwert geleast. Er wollte das Auto über uns verkaufen und den Gewinn einstreichen. Das Problem: Seine Leasinggesellschaft hatte ein Vorkaufsrecht im Vertrag. Innerhalb von 14 Tagen kaufte die Leasinggesellschaft das Auto selbst — zum Restwert. Der Kunde ging leer aus.
Seitdem beraten wir jeden Verkäufer als erstes zum Vorkaufsrecht. Bei über 2'000 Leasingrückkäufen, die über autoweg.ch liefen, hatten 58% ein Vorkaufsrecht im Vertrag. Davon wurde es in 31% der Fälle tatsächlich ausgeübt.
Unsere Mission: Jeder Leasingnehmer soll VOR dem Vertragsabschluss wissen, ob ein Vorkaufsrecht enthalten ist — und wie er es vermeiden kann.
Das Vorkaufsrecht ist eine reale Herausforderung beim Leasingauto-Rückkauf, aber es ist keine unüberwindbare Hürde. Die Lösung ist einfach: Lies deinen Vertrag, frag nach, verhandle früh, und wähle den richtigen Anbieter. Mit diesen Tipps kannst du ein Leasingauto erfolgreich und profitabel zurückkaufen – oder zumindest informiert eine Entscheidung treffen.
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